Hinweis nach Batteriegesetz
Angaben und Informationen zum Batterigesetz
Das Batteriegesetz (BattG) regelt in Deutschland die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling von Batterien und Akkumulatoren. Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien, bestimmte Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung zu erfüllen. Ziel des Gesetzes ist es, die Umweltauswirkungen von Batterien zu minimieren und eine nachhaltige Entsorgung sowie ein effizientes Recycling sicherzustellen. Verbraucher werden aufgefordert, ihre alten Batterien an geeigneten Sammelstellen abzugeben, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang spielen auch Informationen zu den verschiedenen Batterietypen und deren Handhabung eine wichtige Rolle, um sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll:
Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
Abkürzungen:
Cd | Cadmium
Hg | Quecksilber
Pb | Blei.
Symbol: